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Stromvergleich: Wichtige Hinweise und Tipps

Mit unseren folgenden Informationen rund um die Themen "Stromvergleich" und "Stromanbieter wechseln" runden wir unsere Ausführungen sinnvoll ab. Wir werden die Kündigungsfristen etwas näher beleuchten, aber auch Tipps geben, wie Sie durch Ihr Verbrauchsverhalten Ihre Kosten nochmals senken können. Billigstrom ist dabei nämlich nur die eine Komponente, das bewusste Hinterfragen liebgewordener Gewohnheiten eine andere.

Stromvergleich regelmäßig und rechtzeitig konsultieren

StromvergleichVielleicht sind Sie zufällig auf unseren Stromanbieter Vergleich gestoßen, vielleicht haben Sie gezielt nach Billigstrom gesucht - wenn Sie nicht in eine neue Wohnung ziehen oder aus einem anderen Grund ein außerordentliches Kündigungsrecht nutzen können, sind Sie zunächst an den laufenden Vertrag mit Ihrem Versorger gebunden. Selbst wenn Sie ein interessantes Angebot im Stromvergleich gefunden haben, das Ihnen ein großes Einsparpotenzial eröffnet, müssen Sie also die geltenden Kündigungsfristen einhalten. Diese wiederum hängen vom konkreten Vertragsinhalt ab. Folgende Unterscheidungen sind dabei zu beachten:

Die Grundversorgung - kurze Kündigungsfristen

Als Grundversorger fungieren in der Regel die jeweiligen Stadtwerke. Diese müssen die Stromversorgung zuverlässig gewährleisten, solange eventuelle Zahlungsrückstände nicht ein bestimmtes Maß überschreiten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sie wegen Rückständen und Zahlungsausfällen relativ hohe Preise berechnen und im Strom Vergleich oft schlecht abschneiden. Ein weiterer Kostentreiber sind die kurzen Kündigungsfristen, denn Sie können einen Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen beenden. Für die Stadtwerke heißt das, dass sie ihre Kontingente nicht so genau planen und langfristig ordern können, was zu Preisaufschlägen beim Stromeinkauf führt.

Die Sonderversorgung - individuelle Kündigungsfristen

Der Begriff mag irritieren, aber zu den Sonderverträgen gehören alle die Liefervereinbarungen, die Sie mit alternativen Stromlieferanten und damit außerhalb der Grundversorgung treffen. Hier sind die Annahmerichtlinien deutlich strenger, d. h. Stromanbieter können durchaus eine Bonitätsprüfung durchführen, bevor sie sich vertraglich festlegen. Bei Bonitätsproblemen, wie beispielsweise negativen Einträgen in der SCHUFA, muss der Versorger, den Sie im Stromvergleich ausgewählt haben, den Liefervertrag nicht abschließen. Ebenso individuell sind die Kündigungsfristen geregelt, die Spanne kann hier von sechs Monaten bis zu vier Wochen oder weniger reichen.

Um den Stromanbieter wunschgemäß wechseln zu können, sollten Sie also zunächst Ihren aktuellen Vertrag prüfen - in Bezug auf die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist. An der Mindestlaufzeit ist bis auf wenige Ausnahmefälle nicht zu rütteln, für diese Vereinbarung haben Sie einen Preisnachlass gewährt bekommen. Die Hauptfälligkeit, zu der auch die Zählerablesung für die Jahresabrechnung durchgeführt werden muss, ist dann der Termin, der für die Ermittlung des letzten regulären Kündigungszeitpunktes entscheidend ist.

Die Ausnahmen - sofortige Kündigung möglich

Strompreiserhöhung

Strompreiserhöhung für FrauStromanbieter müssen eine Strompreiserhöhung schriftlich ankündigen und gleichzeitig auf die Möglichkeiten zur Sonderkündigung hinweisen. Dieses außerordentliche Recht muss eingeräumt werden, weil es sich um eine einseitige Vertragsänderung handelt, der Sie zustimmen müssen. Kündigen Sie in diesem Fall nicht, akzeptieren Sie diese geänderten Bedingungen. Sobald Sie also eine Benachrichtigung zur Strompreiserhöhung erhalten, sollten Sie den Stromvergleich nutzen: Orientieren Sie sich kurzfristig anhand der neuen Preisangaben zu Alternativen am Markt. Die Fristen sind nämlich oft knapp bemessen und Sie müssen einige Tage Bearbeitungsfrist einplanen, um zuverlässig den Stromanbieter wechseln zu können.

Ein regelmäßiger Streitpunkt ist die Erhöhung der EEG-Umlage, die fast jährlich vorgenommen wird: Diese Umlage zählt nicht zu den Preisbestandteilen, die der Stromversorger selbst zu verantworten hat. Deswegen gibt es die Unterscheidung zwischen Preisgarantie und Preisfixierung: Bei einer Preisgarantie darf während der Laufzeit überhaupt keine Strompreiserhöhung vorgenommen werden, bei einer Preisfixierung können sich Steuern und Umlagen durchaus verändern. Weist Ihr Stromversorger bei der angekündigten Strompreiserhöhung nicht auf ein außerordentliches Kündigungsrecht hin, sollten Sie diesen Punkt explizit prüfen. Einige Anbieter haben nämlich vertraglich vereinbart, dass eine Anhebung von Steuern und Umlagen nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Umzug

Ein weiterer Anlass ist der Umzug, allerdings sind hier einige Feinheiten zu beachten: Ist die Grundversorgung generell mit einer Frist von zwei Wochen regulär zu kündigen, regeln die alternativen Stromversorger auch diesen Punkt individuell. Einige vereinbaren im Vertrag eine sogenannte Umzugsklausel, die einen Wohnungswechsel als Bedingung zur Vertragsauflösung anerkennt oder ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Andere unterscheiden zwischen einem Umzug innerhalb des Netzgebietes und darüber hinaus. Wechseln Sie Ihre Wohnung innerhalb des jeweiligen Netzgebietes, kann der Vertrag demzufolge auf Ihr neues Zuhause übergehen. Es wird dann lediglich nach der neuen Wohnfläche gefragt, um bei Bedarf den Verbrauch in KWh und damit die Abschlagszahlungen anzupassen.

Billigstrom und Stromsparen - zwei Seiten einer Medaille

Billigstrom aus der SteckdoseUnser Stromvergleich ermöglicht Ihnen nicht nur die Recherche einer kostengünstigeren oder einer Ökostrom-Alternative zum bisherigen Versorger, sondern erleichtert Ihnen auch das Procedere, wenn Sie den Stromanbieter wechseln wollen: Sie geben nur die Postleitzahl und Ihren Wohnort sowie den Jahresverbrauch in KWh ein, um den Stromvergleich zu starten. Wie Sie die Ergebnisse auf Ihren Bedarf zuschneiden können, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt - Billigstrom zu erhalten, ist also unkompliziert möglich. Auch wenn Sie auf diese Weise schon Ihre Stromkosten senken können, möchten wir Sie dazu animieren, Ihr Verbrauchsverhalten kritisch zu beleuchten:

  • Haben Sie schon Ihre Leuchtmittel umgerüstet? LED und Energiesparlampen verbrauchen deutlich weniger.
  • Nutzen Sie immer noch den Stand-by-Modus? Sparen Sie sich den Verbrauch und schalten Sie die Geräte aus.
  • Achten Sie beim Kauf von Elektrogeräten auf die Energieeffizienz? Die Unterschiede im Verbrauch sind teilweise erheblich.
  • Schalten Sie das Licht beim Verlassen eines Raumes aus? Ein kleiner Aufwand zeigt unter dem Strich große Wirkung.
  • Waschen Sie noch bei 90 ° C und trocknen die Wäsche elektrisch? In der Regel reichen 60 ° für saubere Wäsche, die auch auf der Leine trocknen kann.

Es mögen kleine Schritte sein, allerdings summieren sich die Effekte - nicht nur in Ihrem Haushalt, sondern für unsere Umwelt. Sie können mit Ihrer Entscheidung für Ökostrom ebenso einen wichtigen Beitrag leisten wie mit jeder kleinen Maßnahme, um Ihren persönlichen Verbrauch zu reduzieren - nicht nur Ihr Haushaltsbudget wird nachhaltig profitieren.